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Mitgliedschaft kündigen

Auszug aus der Satzung

 

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

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